UVV und Technische Prüfungen - Sicherheit für Ihre Geräte
UVV-Service für Arbeitsbühnen und Stapler
Durch qualifizierte UVV-Prüfungen für Arbeitsbühnen, Stapler, Flurförderzeuge, Rollgerüste und die persönliche Schutzausrüstung (PSA) sorgen wir dafür, dass Ihre Maschinen und Geräte stets den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und allen Vorschriften genügen.
Dazu werden alle sicherheitsrelevanten Funktionen und Komponenten von unseren Experten sachkundig überprüft und ordnungsgemäß dokumentiert.
Technische Prüfungen und E-Check
Die Elektrotechnische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (VDE 0701-2, E-Check) muss bei Hubarbeitsbühnen und Staplern analog der UVV-Prüfung jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.
Hierbei wird untersucht, ob die Elektrik der Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Auch diese Prüfung führen unsere Werkstatt-Profis für Ihre Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge und Teleskopstapler durch.
Sicherheit garantieren und Kosten vermeiden
Sicht- und Funktionsprüfungen bei Arbeitsbühnen und Staplern sind im Rahmen der UVV (Unfallverhütungsvorschrift) gesetzlich vorgeschrieben, um das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz zu minimieren.
Die Inspektionen stellen außerdem sicher, dass Mängel und Verschleiß frühzeitig erkannt und schnell behoben werden können. So lassen sich kostspielige Reparaturen für größere Schäden und lange Ausfallzeiten der Maschinen vermeiden.
Gesetzliche Verpflichtungen einhalten
Die UVV-Prüfungen werden von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben und müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Unser erfahrenes Werkstatt-Team ist immer auf dem neuesten Stand der geltenden Sicherheitsvorschriften, sodass Sie sich keine Sorgen um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen machen müssen. Wir prüfen nach folgenden Vorschriften:
DGUV Vorschrift 3, DGUV 100-500
DGUV Grundsatz 308-002, BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge)
DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
DGUV 100-500 für Stapler, Hubwagen (Ameisen), Mitgänger, Kommissionierer, Schlepper, Schubmaststapler, Quersitzstapler und Seitenstapler
DGUV Vorschrift 1, DGUV 68
DGUV Vorschrift 52
DGUV Grundsatz 309-001 (FEM 4.004) für starre und drehbare Telestapler sowie Anbaugeräte
DIN EN 1004 (Fahrgerüste)
DIN EN 131-2 (Leitern)
DGUV Grundsatz 312-906 für alle Hersteller