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UVV und Technische Prüfungen - Sicherheit für Ihre Geräte

UVV-Service für Arbeitsbühnen und Stapler

Durch qualifizierte UVV-Prüfungen für Arbeitsbühnen, Stapler, Flurförderzeuge, Rollgerüste und die persönliche Schutzausrüstung (PSA) sorgen wir dafür, dass Ihre Maschinen und Geräte stets den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und allen Vorschriften genügen.

Dazu werden alle sicherheitsrelevanten Funktionen und Komponenten von unseren Experten sachkundig überprüft und ordnungsgemäß dokumentiert.

Lächelnder BESL Mitarbeiter überprüft eine Arbeitsbühne
BESL Plakette technische Prüfung

Technische Prüfungen und E-Check

Die Elektrotechnische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (VDE 0701-2, E-Check) muss bei Hubarbeitsbühnen und Staplern analog der UVV-Prüfung jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.

Hierbei wird untersucht, ob die Elektrik der Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Auch diese Prüfung führen unsere Werkstatt-Profis für Ihre Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge und Teleskopstapler durch.

UVV und E-Check für Fremdgeräte unabhängig von Hersteller und Typ
Detaillierte Prüfdokumentation
Flexible Terminvergabe
Rechtssicherheit garantiert
Sicherer und effizienter Betrieb von Arbeitsbühnen und Stapler

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BESL Icon Sicherheit

Sicherheit garantieren und Kosten vermeiden

Sicht- und Funktionsprüfungen bei Arbeitsbühnen und Staplern sind im Rahmen der UVV (Unfallverhütungsvorschrift) gesetzlich vorgeschrieben, um das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz zu minimieren.

Die Inspektionen stellen außerdem sicher, dass Mängel und Verschleiß frühzeitig erkannt und schnell behoben werden können. So lassen sich kostspielige Reparaturen für größere Schäden und lange Ausfallzeiten der Maschinen vermeiden.

Gesetzliche Verpflichtungen einhalten

Die UVV-Prüfungen werden von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben und müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Unser erfahrenes Werkstatt-Team ist immer auf dem neuesten Stand der geltenden Sicherheitsvorschriften, sodass Sie sich keine Sorgen um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen machen müssen. Wir prüfen nach folgenden Vorschriften:

  • DGUV Vorschrift 3, DGUV 100-500

  • DGUV Grundsatz 308-002, BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)

  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)

  • DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge)

  • DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)

  • DGUV 100-500 für Stapler, Hubwagen (Ameisen), Mitgänger, Kommissionierer, Schlepper, Schubmaststapler, Quersitzstapler und Seitenstapler

  • DGUV Vorschrift 1, DGUV 68

  • DGUV Vorschrift 52

  • DGUV Grundsatz 309-001 (FEM 4.004) für starre und drehbare Telestapler sowie Anbaugeräte

  • DIN EN 1004 (Fahrgerüste)

  • DIN EN 131-2 (Leitern)

  • DGUV Grundsatz 312-906 für alle Hersteller

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