UVV und Technische Prüfungen - Sicherheit für Ihre Geräte
UVV-Service für Arbeitsbühnen und Stapler
Durch qualifizierte UVV-Prüfungen für Arbeitsbühnen, Stapler, Flurförderzeuge, Rollgerüste und die persönliche Schutzausrüstung (PSA) sorgen wir dafür, dass Ihre Maschinen und Geräte stets den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und allen Vorschriften genügen.
Dazu werden alle sicherheitsrelevanten Funktionen und Komponenten von unseren Experten sachkundig überprüft und ordnungsgemäß dokumentiert.


Technische Prüfungen und E-Check
Die Elektrotechnische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (VDE 0701-2, E-Check) muss bei Hubarbeitsbühnen und Staplern analog der UVV-Prüfung jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.
Hierbei wird untersucht, ob die Elektrik der Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Auch diese Prüfung führen unsere Werkstatt-Profis für Ihre Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge und Teleskopstapler durch.
Sicherheit garantieren und Kosten vermeiden
Sicht- und Funktionsprüfungen bei Arbeitsbühnen und Staplern sind im Rahmen der UVV (Unfallverhütungsvorschrift) gesetzlich vorgeschrieben, um das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz zu minimieren.
Die Inspektionen stellen außerdem sicher, dass Mängel und Verschleiß frühzeitig erkannt und schnell behoben werden können. So lassen sich kostspielige Reparaturen für größere Schäden und lange Ausfallzeiten der Maschinen vermeiden.
Gesetzliche Verpflichtungen einhalten
Die UVV-Prüfungen werden von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben und müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Unser erfahrenes Werkstatt-Team ist immer auf dem neuesten Stand der geltenden Sicherheitsvorschriften, sodass Sie sich keine Sorgen um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen machen müssen. Wir prüfen nach folgenden Vorschriften:
DGUV Vorschrift 3, DGUV 100-500
DGUV Grundsatz 308-002, BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge)
DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
DGUV 100-500 für Stapler, Hubwagen (Ameisen), Mitgänger, Kommissionierer, Schlepper, Schubmaststapler, Quersitzstapler und Seitenstapler
DGUV Vorschrift 1, DGUV 68
DGUV Vorschrift 52
DGUV Grundsatz 309-001 (FEM 4.004) für starre und drehbare Telestapler sowie Anbaugeräte
DIN EN 1004 (Fahrgerüste)
DIN EN 131-2 (Leitern)
DGUV Grundsatz 312-906 für alle Hersteller
FAQs zu UVV & technische Prüfungen
Was ist eine UVV-Prüfung?
Eine UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für Arbeitsbühnen, Stapler, Flurförderzeuge, Rollgerüste und persönliche Schutzausrüstung. Sie wird von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben und muss von einer sachkundigen Person durchgeführt und dokumentiert werden. Ziel ist es, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Wie oft muss eine UVV-Prüfung durchgeführt werden?
Arbeitsbühnen und Stapler müssen in der Regel jährlich einer UVV-Prüfung unterzogen werden. Die genauen Intervalle richten sich nach den jeweiligen Berufsgenossenschaftsvorschriften sowie den Herstellervorgaben. Bei intensiver Nutzung oder nach besonderen Vorkommnissen können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.
Was wird bei einer UVV-Prüfung geprüft?
Bei der UVV-Prüfung werden alle sicherheitsrelevanten Funktionen und Komponenten der Maschine überprüft – darunter Tragkonstruktion, Hubsystem, Steuerung, Sicherheitseinrichtungen, Bremsen und Fahrwerk. Alle Prüfergebnisse werden detailliert dokumentiert und dem Betreiber zur Verfügung gestellt.
Was ist der E-Check und wozu ist er verpflichtend?
Der E-Check ist die elektrotechnische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (VDE 0701-2). Er prüft, ob die elektrischen Komponenten der Maschine in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand sind. Wie die UVV-Prüfung muss auch der E-Check bei Hubarbeitsbühnen und Staplern jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.
Können auch Fremdgeräte geprüft werden?
Ja. BESL führt UVV-Prüfungen und E-Checks unabhängig von Hersteller und Typ durch – also auch für Geräte, die nicht bei BESL gemietet oder gekauft wurden. Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle Terminvereinbarung.
Was passiert, wenn die UVV-Prüfung nicht durchgeführt wird?
Wird die gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt, drohen dem Betreiber Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes. Im Schadensfall kann die fehlende Prüfdokumentation zu erheblicher persönlicher Haftung führen. Zudem dürfen Geräte ohne gültige Prüfung nicht betrieben werden.
Welche Geräte prüft BESL?
BESL prüft Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge, Teleskopstapler, Fahrgerüste und Leitern sowie persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Die Prüfungen erfolgen nach den jeweils geltenden Berufsgenossenschaftsvorschriften.
Wie läuft eine UVV-Prüfung bei BESL ab?
Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir einen flexiblen Termin. Unsere Werkstatt-Profis führen die Prüfung durch, dokumentieren alle Ergebnisse detailliert und stellen Ihnen die Prüfdokumentation für Ihre Unterlagen zur Verfügung. Festgestellte Mängel können auf Wunsch direkt behoben werden.
Wie unterscheidet sich die UVV-Prüfung von der Hauptuntersuchung (HU)?
Die UVV-Prüfung bezieht sich auf die betriebliche Arbeitssicherheit und wird von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Die Hauptuntersuchung (HU) betrifft straßenzugelassene Fahrzeuge und wird vom TÜV oder einer anderen anerkannten Prüfstelle durchgeführt. Bei LKW-Arbeitsbühnen können beide Prüfungen erforderlich sein.