Bedienerschulungen für Flurförderzeuge (Frontstapler) & Teleskopstapler
Einfach & unkompliziert zum Staplerschein
Mit der zertifizierten SYSTEM-CARD Flurförderzeuge erhalten Sie ganz einfach den Staplerschein, den Sie für die Arbeit mit Industriestaplern, Frontstaplern, Schubmaststaplern oder Telestaplern benötigen.
Ihre Vorteile mit der SYSTEM-CARD Flurförderzeuge

SYSTEM-CARD für Frontstapler
Kategorien und Bauformen:
Führen Sie Ihre Mitarbeiter mit unserer qualifizierten Staplerschein Erstschulung für Flurförderzeuge in die Welt der Fördermittel ein. Nach dem erfolgreichen Abschluss der persönlichen Schulung bieten wir Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, die vorgeschriebene jährliche Unterweisung bequem online über unser SYSTEM-CARD E-Learning zu absolvieren. Dieses flexible Angebot stellt sicher, dass Ihre Angestellten kontinuierlich auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Best Practices bleiben, um Ihre Fördermittel sicher und effektiv zu führen.
SYSTEM-CARD für Teleskopstapler
Kategorien und Bauformen:

Unsere zielgerichtete YSTEM-CARD Schulung für Teleskopstapler fokussiert sich auf die besonderen Anforderungen und Fähigkeiten im Umgang mit geländegängigen Teleskopstaplern. Nach Abschluss der persönlichen Erstschulung steht Ihren Mitarbeitern unser SYSTEM-CARD E-Learning zur Verfügung, um die jährlichen gesetzlichen Auffrischungen bequem und effizient online durchzuführen. Diese kontinuierliche Weiterbildung stellt sicher, dass Ihre Angestellten stets auf dem aktuellen Stand der Sicherheitsvorschriften und Bedienungstechniken für Ihre Teleskopstapler sind.







Wo finden die Schulungen statt?
Die SYSTEM-CARD Schulungen finden in den BESL Schulungszentren in Garching bei München oder Stammham bei Ingolstadt statt. Wir organisieren auch gerne eine Inhouse Schulung in Ihrer Firma.
Sollten wir nicht in Ihrer Nähe sein, können Sie die SYSTEM-CARD Schulungen auch bundesweit bei einem unserer SYSTEM-LIFT Partner an über 60 Schulungsstandorten durchführen.
Für welche Bauformen wird geschult?
Stapler
III. Frontstapler
IV: Schubmaststapler
V. Seiten- / Querstapler
VI. Vier- / Mehrwegestapler
VII. Mitgänger-Flurförderzeug
Teleskopstapler
I. Teleskopstapler starr
IIa. Teleskopstapler roto
IIb. Teleskopstapler als Hubarbeitsbühne
Jahresunterweisung bequem durch E-Learning
Dank E-Learning können Sie die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung nach der erfolgreichen Erstschulung einfach von Ihrem Computer, Laptop oder Tablet aus absolvieren. Das SYSTEM-CARD E-Learning macht‘s möglich. Damit erneuern Sie nicht nur Ihre Staplerlizenz, sondern bilden sich kontinuierlich weiter und sind stets auf dem aktuellen Stand der Sicherheitsvorschriften und Arbeitstechniken.


Rechtliche Grundlagen zur SYSTEM-CARD für Stapler
Um die Schulung absolvieren zu können, muss das 18. Lebensjahr erreicht sein und die körperliche Tauglichkeit zur Bedienung der Fahrzeuge vorliegen. Der Staplerschein ist nicht unbegrenzt gültig. Regelmäßige Auffrischungen sind nötig, um das Zertifikat zu erneuern. Im Rahmen des SYSTEM-CARD E-Learning können diese ganz einfach und kostengünstig durchgeführt werden.
Auf der sicheren Seite mit der SYSTEM-CARD für Flurförderzeuge und Telestapler
Die Schulungsteilnehmer werden befähigt, professionell mit den Arbeitsgeräten umgehen zu können. So wird nicht nur die Effizienz gesteigert, sondern auch die Arbeitssicherheit maximal erhöht. Da die Schulungen den DGUV Grundsätzen und Vorschriften entsprechen, erfüllen Sie mit den SYSTEM-CARD Schulungen Ihre Unternehmerpflichten und sämtliche berufsgenossenschaftliche Vorgaben.
FAQs zur SYSTEM-CARD Flurförderzeuge
Wer darf einen Gabelstapler bedienen?
Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen selbstständig nur von geeigneten Personen gesteuert werden, die entsprechend qualifiziert sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Zusätzlich muss der Arbeitgeber den Fahrer schriftlich mit dem selbstständigen Steuern des Staplers beauftragen.
Welche Qualifikation brauche ich zum Fahren eines Gabelstaplers?
Für das selbstständige Führen von Gabelstaplern ist eine entsprechende Qualifizierung erforderlich. Die Ausbildung orientiert sich am DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“ und umfasst theoretische und praktische Inhalte sowie eine Prüfung.
Was lerne ich bei der SYSTEM-CARD Staplerschulung?
Die Schulung vermittelt unter anderem rechtliche Grundlagen, Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen, Standsicherheit, Tragfähigkeit, Lastaufnahme, sicheres Fahren und Stapeln sowie den Umgang mit typischen Gefährdungen. Im praktischen Teil werden Fahr- und Stapelübungen durchgeführt und die erworbenen Fähigkeiten geprüft.
Wie läuft die Prüfung für den Staplerschein ab?
Die Qualifizierung wird mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen. Dabei müssen die Teilnehmer nachweisen, dass sie die erforderlichen Kenntnisse besitzen und einen Stapler sicher und fachgerecht bedienen können. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten sie einen entsprechenden Qualifikationsnachweis.
Ist der Staplerschein dasselbe wie die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber?
Nein. Der umgangssprachlich als Staplerschein bezeichnete Qualifikationsnachweis bestätigt die erfolgreich absolvierte Ausbildung. Für das selbstständige Führen eines Staplers im Unternehmen ist zusätzlich die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber erforderlich.
Darf ich mit dem Staplerschein in jedem Unternehmen sofort Stapler fahren?
Nicht automatisch. Neben der allgemeinen Qualifizierung sind die betrieblichen Gegebenheiten und das tatsächlich eingesetzte Flurförderzeug zu berücksichtigen. Deshalb können eine betriebliche Unterweisung sowie eine gerätespezifische Einweisung erforderlich sein. Erst anschließend erfolgt die entsprechende Beauftragung durch den Arbeitgeber.
Gilt die Staplerschulung auch für Teleskopstapler?
Nicht generell. Der DGUV Grundsatz 308-001 gilt nicht für geländegängige Teleskopstapler. Für diese Geräte gelten besondere Anforderungen nach DGUV Grundsatz 308-009. Je nach Bauart und Einsatz des Teleskopstaplers ist daher eine separate Qualifizierung erforderlich.
Muss ein Staplerfahrer jährlich unterwiesen werden?
Ja. Auch nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung müssen Beschäftigte regelmäßig zu den für ihre Tätigkeit relevanten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens jedoch einmal jährlich.
Wie alt muss man für eine Staplerschulung sein?
Für das selbstständige Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Jugendliche können im Rahmen einer berufsbildbezogenen Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen und unter fachlicher Aufsicht Stapler fahren; dies gilt jedoch nicht als selbstständiges Steuern.
Brauche ich für einen Gabelstapler einen Pkw-Führerschein?
Nein. Ein Pkw-Führerschein ersetzt weder die erforderliche Staplerqualifizierung noch ist er grundsätzlich Voraussetzung für das Fahren eines Staplers auf dem Betriebsgelände. Für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr gelten jedoch zusätzliche straßenverkehrsrechtliche Anforderungen.
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